Informationen zur Pflegebedürftgkeit
Bedingungen für die Pflegebedürftigkeit nach SGB XI
- Krankheit und Behinderungen
Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderung - auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate
- Hilfe ist
Anleitung, Beaufsichtigung, Unterstützung, teilweise oder vollständige Übernahme - Regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens







