Suche (mit Enter bestätigen)


Startseite » Infos » Pflegebedürftigkeit

Informationen zur Pflegebedürftgkeit

PDFDruckbutton anzeigen?E-Mail

Bedingungen für die Pflegebedürftigkeit nach SGB XI

  1. Krankheit und Behinderungen
    Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderung
  2. auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate
  3. Hilfe ist
    Anleitung, Beaufsichtigung, Unterstützung, teilweise oder vollständige Übernahme
  4. Regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens

Bild: Gemeinsam das Leben im Alter gestalten